Allgemeine Geschäftsbedingungen der Preventica AG

Wir freuen uns, dass Sie mit der Preventica AG Geschäfte tätigen und danken Ihnen für das Vertrauen in unsere Produkte und Dienstleistungen im Bereich des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der -vorsorge. Ohne anderslautende Vereinbarung in einem Auftragsdokument gelten die nachfolgenden Bestimmungen zwischen der Preventica AG mit Sitz in Zofingen, Schweiz („Preventica”) und der Person, Gesellschaft oder Organisation („Kunde“), welche Zugang zu den Produkten oder Dienstleistungen der Preventica hat, als vereinbart.

1. Anwendungsbereich

Einzelheiten zu den Produkten und Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen»), welche Preventica dem Kunden liefert bzw. erbringt, sind in separaten Auftragsdokumenten enthalten. Das Angebot der Preventica beinhaltet aktuell, nicht abschliessend, Konzeption, Kommunikation, Befragung, Beratung, Gesundheitsmassnahmen wie Kurse, Coaching, Parcours, Checkup und Individualmassnahmen, zudem Events und Publikationen. Änderungen des Angebots bleiben vorbehalten.

Im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen haben stets Vorrang vor den AGB. Allfällige AGB des Kunden gelten für die Rechtsbeziehungen mit der Preventica nicht.

Die Preventica AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Die neuen AGB werden der Kundin bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

2. Annahme der Offerte/Vertragsabschluss

Unsere schriftlichen Offerten gelten während 3 Monaten ab Datum der Ausstellung, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert die Kundin die in der Offerte aufgeführten Leistungen, Konditionen und übrigen Bestimmungen sowie die Geltung dieser AGB.

Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die Preventica.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, exkl. Mehrwertsteuer. Die Bezahlung erfolgt ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung nach bezogener Leistung auf Monatsbasis. Die Rechnung ist vom Kunden innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4. Vergütung, Spesen und Steuern

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand. Das im Einzelfall zur Anwendung kommende Vergütungsmodell sowie die Preisansätze werden jeweils individuell mit der Kundin vereinbart.

Spesen und sonstige Auslagen sind in der vereinbarten Vergütung nicht inbegriffen und werden der Kundin separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.

5. Vertragspflichten der Preventica

Die Preventica ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung ihrer Leistungen verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

Die Preventica ist verpflichtet, professionell ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeitende einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren.

Die Preventica informiert die Kundin jederzeit auf Verlangen über den Stand ihrer Leistungen und legt darüber Rechenschaft ab.

6. Stornierungsbedingungen

Stornierungsbedingungen: Fachvorträge/ Parcours/ Seminare/ Kurse
Die Stornierung der Dienstleistung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei einer Stornierung werden die folgenden Prozentsätze der gebuchten Leistungen verrechnet:

  • Bei einer Absage von mehr als 4 Wochen (min. 20 Arbeitstage) vor der Durchführung werden 50% der Gesamtkosten verrechnet.  
  • Bei einer Absage von weniger als 4 Wochen vor der Durchführung werden 100% der Gesamtkosten verrechnet.  

Stornierungsbedingungen: Coaching / Checkup
Die Stornierung der Dienstleistung muss schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei einer Stornierung werden die folgenden Prozentsätze der gebuchten Leistungen verrechnet:

  • Wird ein Coaching nicht wahrgenommen, werden 100% der Gesamtkosten verrechnet.
  • Bei einer rechtzeitigen Absage, länger als 48h vor dem Coaching, entstehen keine Kosten.
  • Bei kurzfristigen, unvorhergesehener und unverschuldeten Umständen (z.B. Krankheit des Kunden) muss die Abmeldung schnellst möglich telefonisch erfolgen. Ein neuer Termin wird vereinbart und es werden keine Kosten verrechnet.

7. Absage von Leistungen durch Preventica

Preventica ist nur aus unvorhergesehener und unverschuldeter Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal oder höhere Gewalt) berechtigt, ohne Kosten- und Entschädigungsfolge von Leistungen einseitig zurückzutreten. Sie informiert den Kunden umgehend und schlägt eine alternative Leistungserbringung vor.

8. Leistungsänderungen

Die Preventica wird angemessene Kundenwünsche zur Änderung der Leistungserfüllung berücksichtigen.Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der Preventica oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.

9. Mitwirkungspflicht des Kunden

Die Preventica erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die von der Kundin erteilt werden. Die Kundin ist verpflichtet, die Preventica nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschliesslich die Kundin verantwortlich.

Erfüllt die Kundin ihre Mitwirkungspflichten nicht, trägt sie die Folgen einer solchen Pflichtverletzung unter Ausschluss jeglicher Haftung seitens der Preventica. Insbesondere hat die Kundin die Preventica für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.

10. Beizug von Dritten

Die Preventica ist berechtigt, für die Erfüllung des Vertrags Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt die Preventica dafür, dass ihre vertraglichen Pflichten durch den Dritten / die Dritte eingehalten werden.

11. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte, v.a. Immaterialgüterrechte an den von Preventica für den Kunden erbrachten Leistungen und hergestellten Arbeitsresultaten (z.B. Konzepte, Publikationen, Kursinhalte) verbleiben bei Preventica oder berechtigten Dritten. Der Kunde erhält an Leistungen bzw. Arbeitsresultaten ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit limitiertes Nutzungsrecht.

12. Haftung der Preventica

Die Haftung der Preventica für entstandene Schäden ist soweit gesetzlich zulässig, insbesondere für leichte Fahrlässigkeit, vollumfänglich ausgeschlossen.

13. Datenschutz

Betreffend Datenschutz und Datensicherheit verweisen wir auf die Datenschutzerklärung.

14. Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und bleibt so lange in Kraft, als Leistungen durch Preventica an den Kunden erbracht werden. Beide Parteien können den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 90 Tagen auf Ende eines jeden Vertragsjahres kündigen.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbar ist Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Preventica.